Immenpension hat geschrieben:ich denke mal, daß das Berliner Eigenarten sind!
Derlei gibt es so einige

Da ich das Glück oder das Pech habe in zwei unterschiedlichen Stadtbezirken einen Stand zu haben benötige ich zwei Registriernummern. Beim einen Veterinäramt muss ich Stichtag 01.01 die Völkerzahlen melden beim nächsten interessieren die Völkerzahlen überhaupt nicht.
Was ein Befähigungsnachweis der Bienenhaltung sein soll weiß ich bis heute nicht, jedenfalls wäre es verwunderlich das man da nach 5 Jahren plötzlich Wert auf einen Einsteigerkurs legt. Thema Imkerführerschein wurde zwar gelegentlich kontrovers diskutiert, aber meines Wissens nach gibts da nichts Spruchreifes.
Mitgliedschaft im Landesverband... wieso man nun verpflichtent ert auf den regionalen Landesverband legt kann ich nicht nachvollziehen, denn wenn somit das Versichern der Völker sichergestellt werden soll, so ist die unabhängig vom Landesverband gegeben.
Die Registrierung beim Veterinäramt ist imho obligatorisch und sollte allein schon aus fairness gegenüber den Imkernachbarn erfolgen. Faulbrut geht uns alle an.
Bei der Auflage auf 3 Völker zu reduzieren noch eine Versicherung zu verlangen das die Imkerei nicht gewerblich betrieben wird zeugt von wenig Kenntnis der Materie. Die anzunehmende Gewerblichkeit hat der DIB der einfachheithalber mit der Völkerzahl definiert bei der man Beiträge an die Berufsgenossenschaft entrichten darf... 26 sind es wohl. Das Finanzamt sieht da noch ganz andere Zahlen...
Das Ganze dann noch scheinheilig auf den Grundstückseigentümer abwälzen zu wollen ist vielleicht einfach, nur ganz dumm ist es, wenn der Grundstückseigentümer davon keine Kenntnis hat...

Beide Grundstücke auf dem meine Stände stehen gehören dem Bundesvermögensamt und auch wie schon bei den Veterinärämtern sind hier unterschiedliche bezirkliche Kleingartenverbände zuständig.
LG
Andreas